Gerne teile ich Ihnen unsere Fraktionserklärung zum Abstimmungsmagazin für die kommenden Volksabstimmungen mit:
- In der aktuellen Diskussion wird ins Feld geführt, die Abstimmungsbeschwerden seien zutiefst undemokratisch. Das ist völlig falsch: Das Ergreifen eines gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittels ist nicht undemokratisch, im Gegenteil es stärkt die Demokratie. Ein funktionierender Rechtsstaat ist zentral für eine starke Demokratie.
- Die Kritik der Beschwerdeführer ist bei allen Abstimmungsvorlagen berechtigt. Ich zitiere dazu Art. 13a, Abs.2 des Gesetztes über den Kantonsrat: „Die Botschaft soll die befürwortenden und ablehnenden Argumente angemessen darstellen.“Die ablehnenden Argumente sind jedoch keinesfalls angemessen dargestellt. Im Fall der Busfusion ist die ablehnende Argumentation zudem nicht nur zu knapp, sondern auch sachlich falsch dargestellt. Entweder haben die Verantwortlichen das Protokoll der Ratssitzung nicht gelesen oder es fehlt ihnen dazu das nötige Leseverständnis. Das Magazin bringt nämlich nur die Argumente einer Minderheit in der Minderheit zum Ausdruck und spitzt diese auf eine ideologische Begründung zu. Die Haltung unserer Fraktion wird dagegen unterdrückt, obwohl sie in der Debatte von drei Rednern ausführlich dargelegt worden ist, darunter die Kritik, dass sich der Kanton mit der Übertragung der RVSH aus der Verantwortung nimmt und das Geschäftsrisiko vollständig an die Stadt übergibt sowie die Aussicht, dass der Regionalverkehr in der städtischen Unternehmung leiden werde. Wir haben uns aus diesenGründen gegen eine Zusammenlegung ausgesprochen und nicht wegen der gewählten Rechtsform. Die entsprechenden Argumente sind im Magazin jedoch mit keinem Wort enthalten.
- Der Ratspräsident meint dazu lapidar, dass die Gegner der Vorlage es verschlafen hätten, ihre Argumente rechtzeitig einzugeben. Hierbei liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor: Die Verantwortung für eine faire Information trägt Mehrheit und nicht die Minderheit. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Minderheit gar nicht die Möglichkeit hat, sich durchzusetzen. Im Fall des Abstimmungsmagazins liegt die Verantwortung beim Ratsbüro, aber auch beim Regierungsrat, der die Texte vorbereitet, und nicht zuletzt beim Staatsschreiber als juristischem Gewissen des Kantons. Eine besonders grosse Verantwortung kommt dem Ratspräsidenten zu. In seiner Funktion muss er einen überparteilichen Blick einnehmen und den Rat unabhängig seiner politischen und inhaltlichen Präferenzen bei Sachfragen führen. Mithin steht er ganz zuvorderst in der Pflicht, dass die Positionen und Rechte der Ratsminderheiten Beachtung finden.