Leserbrief zu den eidg. Abstimmung vom 10. Juni: Geldspielgesetz – Die Bevölkerung ist vor den Gefahren des Geldspiels zu schützen, zudem müssen die Geldspielerträge für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Dies verlangt der Verfassungsartikel, der vor sechs Jahren mit 87 Prozent angenommen wurde. Mit dem neuen Geldspielgesetz wird der Verfassungsauftrag endlich umgesetzt. Die Suchtprävention wird verbessert, Geldwäscherei und Betrug wird bekämpft. Neu kann auch die Manipulation von Wetten strafrechtlich verfolgt werden und illegale Online-Anbieter können vom Schweizer Markt fern gehalten werden. Konzessionierte Spielbanken liefern 40 Prozent ihres Ertrages an die AHV ab, bei den Lotteriegesellschaften fliesst sogar der gesamte Gewinn in gemeinnützige Zwecke. Es geht also um viel Geld! Das Gemeinwohl profitiert jährlich mit rund einer Milliarde Franken. Allein im Kanton Schaffhausen stehen jährlich rund 3,5 Millionen Franken für Kultur, Festivals, regionale Projekte, Breitensport, Jugendförderung usw. zur Verfügung. Diese Erträge sind durch illegale Online-Anbieter akut bedroht. Immer mehr bedienen sie sich auf dem Schweizer Markt ohne sich um unsere Auflagen zu kümmern und ohne einen Rappen abzuliefern. Mit den vorgesehenen Netzsperren können diese illegalen Anbieter vom Schweizer Markt ferngehalten werden. Die Netzsperren haben sich bei Geldspielen bereits in 17 europäische Länder bewährt, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Sperren sind in der Schweiz nichts Neues, sie werden auch bei Kinderpornographie angewendet. Sie sind wirkungsvoll, obwohl sie relativ einfach zu umgehen sind. Wer das Gesetz ablehnt und schützt die illegalen Geldspielanbieter und verzichtet auf besseren Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug. Mit dem neuen Geldspielgesetz können die negativen Folgen des Geldspiels endlich besser bekämpft werden. Ein JA am 10. Juni sichert zudem die Erträge aus Geldspielen für die AHV, Kultur, Soziales und Sport.
14.5.2018, Martina Munz, Nationalrätin