Boden wird verschwendet, Tag für Tag. Mit der «Schaffhauser Bodeninitiative» soll der Verfassungsauftrag der haushälterischen Bodennutzung im kantonalen Baugesetz konkretisiert werden. Dies zum Schutz unseres immer rarer werdenden Bodens und unserer immer stärker zersiedelten Landschaft.
Die Volksinitiative «Für einen haushälterische Nutzung des Bodens (Bodeninitiative)» wurde im Kanton Schaffhausen am 20. April offiziell lanciert. Im Zentrum steht dabei dieSchaffhauser Kantonsverfassung, die in Art. 82 folgende Grundsätze zur Raumplanung vorgibt:
1Kanton und Gemeinden sorgen für eine geordnete Besiedlung des Kantonsgebietes, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für den Schutz der Landschaft.
2Sie erlassen Bau-, Schutz- und Gestaltungsvorschriften für eine menschenfreundliche und umweltgerechte Bebauung.
Die Bodeninitiative will diesem Auftrag, der aus Sicht der Initianten noch ungenügend erfüllt wird, zur Durchsetzung verhelfen und dabei folgenden negativen Entwicklungen entgegenwirken:
- Zunehmende Zersiedelung in der Landwirtschaft
- Grosser Bodenverschleiss bei Industrie & Gewerbe
- Versiegelung und Verschotterung von Grün- und Freiflächen auf öffentlichem Grund
Hier finden Sie den Initiativtext mit der Liste der Initianten und dem Kurzargumentarium:
Initiativbogen mit Argumentarium und Vorfrankierung, zweiseitig: SH Bodeninitative_Download
Das Initiativkomitee bittet im Namen unseres rarer werdenden Bodens um Unterstützung in Form von möglichst vielen Unterschriften.
Besten Dank!
Komitee Bodeninitiative
c/o WWF Schaffhausen
Postfach 1710
8201 Schaffhausen
Kontaktperson SP: Patrick Portmann und Martina Munz
So geht es:
Initiativtext (Seite 1) mit Argumentarium und Zustelladresse (Seite 2) wenn möglich doppelseitig ausdrucken. Auf dem Sekretariat der SP Schaffhausen können auch gedruckte Exemplare bezogen werden.
Unterschriften sammeln und so rasch als möglich beim Sekretariat der SP einwerfen oder Blatt in der Mitte falten, mit Klebeband in der Mitte zukleben und sofort (bis spätestens Ende Juni) bei der Post einwerfen.
Wichtig: Für jede politische Gemeinde braucht es eine separate Liste.