Kleine Anfrage von Grossstadtrat Stefan Marti – Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2017 müssen ‘alle notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck der Grundschule dienenden Mittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden’. Dazu gehören gemäss Bundesgericht auch Aufwendungen für Exkursionen und Lager. Eltern müssen für solche Veranstaltungen nur diejenigen Kosten tragen, die sie aufgrund der Abwesenheit der Kinder einsparen. Und dies sind laut Bundesgericht einzig die Verpflegungskosten. Und diese liegen gemäss Bundesgericht je nach Alter zwischen 10 und 16 Franken pro Tag.
Für obligatorische Lagerwochen dürfen nur noch maximal Fr. 200.- verlangt werden und für Schneesportlager pro Woche noch maximal Fr. 300.-.
Meines Wissens stimmt nun die an Schaffhauser Schulen gängige Praxis nicht mit den Vorstellungen des Bundesgerichts überein. So bezahlen Eltern für ein Schulverlegungen oft mehr als Fr. 200.- pro Woche. Die für Schüler freiwilligen Schneesportlager kosten teilweise mehr als Fr. 400.- und auch Theaterbesuche, Exkursionen u.ä. müssen i.d.R. durch Elternbeiträge subventioniert werden.
Mit seinem Entscheid will das Bundesgericht offenbar Familien entlasten, was die Familienpartei SP sehr begrüsst. Gerne stelle ich im Zusammenhang mit diesem Bundesgerichtsentscheid einige Fragen:
- Kann der bisherige durchschnittliche Elternanteil an Schulreisen, Lagerwochen, Theaterbesuche etc. pro Jahr und Schulstufe beziffert werden?
- Wie wurden bisher und werden künftig weniger betuchte Eltern über allfällige Kostenübernahmen durch die Stadt informiert?
- Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass die Elternbeiträge generell an den Gerichtsentscheid angepasst oder gar im Sinne eines familienfreundlichen Schaffhausens ganz gestrichen werden müssten?
- Sind noch in diesem Jahr Weisungen zu erwarten, welche die Finanzierung von Schulveranstaltungen neu regeln?
- Die freiwilligen Skilager haben eine wertvolle integrative Funktion. Ist der Stadtrat ebenfalls der Ansicht, dass der Elternanteil auch für die Skilager auf die vom Bundesgericht vorgeschlagenen Fr. 300.- gesenkt werden müsste?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich bestens im Voraus.
Stefan Marti