Mietzinssenkungen bei städtischen Wohnungen weitergeben

Kleine Anfrage an den Stadtrat von Urs Tanner – Heute dürfen auch mal die Mieterinnen und Mieter an den tiefen Zinsen sich erfreuen. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren schon lange von rekordtiefen Zinsen. Doch nur jeder fünfte Haushalt nutzt die Gelegenheit schweizweit.

Jetzt stehen die Mieter einmal mehr vor der kniffligen Frage, ob sie ein Gesuch für eine Mietzinsreduktion stellen wollen. Denn der massgebende Referenzzinssatz ist per Anfang Juni von 1,75% auf 1,5% gesunken. Dabei geht es um viel Geld: 35 Mrd. Fr. bezahlen die 2,2 Mio. Mieterhaushalte jedes Jahr. Sinken die Mieten nur schon um 1%, führt dies zu einer erklecklichen Ersparnis von 350 Mio. Fr.

Der Konflikt zwischen Mietern und Vermietern hat sich in jüngster Zeit verschärft. Der Grund dafür sind die rekordtiefen Zinsen, welche zu einer immensen Umverteilung von Vermögen geführt haben. Die Hausbesitzer sind die Gewinner dieser Entwicklung: Nicht nur sind ihre Immobilien im Wert gestiegen, sie bezahlen überdies deutlich weniger für ihre Hypotheken. Eine 4-Zimmer-Wohnung kostet den Eigentümer im Schnitt 1500 Fr. Wer sie dagegen mietet, gibt 2000 Fr. aus.

Mieterinnen und Mieter können von sich aus aktiv werden, leider machen das die wenigsten. (Herabsetzungsbegehren des Mietzinses wegen Senkung des Hypozinses (OR 270a, Art.12 a und 13 VMWG). Es würde der Stadt Schaffhausen als Vermieterin gut anstehen diese Mietzinssenkungen von sich aus weiter zu geben.

Frage an den Stadtrat: Sieht das der Stadtrat auch so, dass der Anspruch auf Mietzinssenkung bei einer Veränderung des Referenzzinssatzes automatisch überprüft werden soll?

 

Urs Tanner

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