Stellungnahme der Parteileitung/Fraktion – Am 27. November hat die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen den Grossen Stadtrat neu gewählt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben entschieden und der SP zu einem zusätzlichen Sitz verholfen. Eine Mehrzahl der Wähler benutzten dazu die bereits vorgedruckte Liste 2, welche sie unverändert, panachiert oder kumuliert einwarfen. 92 Abstimmende füllten offenbar die leere Liste des Abstimmungsmaterials aus, indem sie Liste 2 und den kumulierten Namen von Ibrahim Tas eintrugen. Dies ist auffällig und führt nicht nur ausserhalb der SP zu Diskussionen, aber es ist absolut legitim. Die 92 Wahlzettel wurden von den Abstimmenden handschriftlich und korrekt ausgefüllt. Dies bestätigte auch die Stadtkanzlei in einer Medienmitteilung, welche auf der Homepage der Stadt Schaffhausen einsehbar ist.
Wir wissen nicht und brauchen auch nicht zu wissen, ob es noch andere solche Auffälligkeiten gab. Das Wahlbüro besteht aus 15 Mitgliedern aller Couleur, die sich gegenseitig auf die Finger schauen. Das ganze Prozedere wird von zwei Juristen penibel überwacht. Die Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen des Wahlbüros haben ohne Gegenstimme beschlossen, die auffälligen 92 Wahlzettel für gültig zu erklären.
Dies sind Fakten, die sicherlich kein whistleblowing notwendig machen. Wenn trotzdem eine Quelle aus dem Wahlbüro munter daher plätschert, wahrscheinlich um sich wichtig zu machen, oder einer Partei gefällig zu sein, so verletzt diese plätschernde Quelle das Amtsgeheimnis und begeht eine strafbare Handlung. Wer seine «Schwatzhaftigkeit» nicht im Griff hat, gehört definitiv nicht in das Amt eines Stimmenzählers.
Die SP Stadt hat daher beschlossen, eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen. Natürlich kann man darüber streiten, ob man Amtsgeheimnisse will oder nicht. Aber das heisst nicht, dass man sich nicht an das geltende Recht zu halten hat. Etwas, was offenbar manchen Leuten schwer fällt.
Monika Lacher