Durchsetzungs-Initiative

Unter dem Deckmantel, etwas Beschlossenes durchzusetzen, geht die Initiative noch weiter als die von uns bekämpfte Ausschaffungsinitiative. Die Initiative hebelt unseren Rechtsstaat aus und verstösst gegen die Grundrechte. Zudem ist sie eine unschweizerische Zwängerei und wegen des beschlossenen Umsetzungsgesetzes unnötig.

Menschenverachtender Automatismus

Personen ohne Schweizer Pass sollen selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausgeschafft werden – auch dann, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Auch Secondos und Secondas wären betroffen. Die im Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative kennt für solche Fälle immerhin eine Härtefallklausel. Genau diese will die Durchsetzungsinitiative nicht.

Perfider Etikettenschwindel

Die Bezeichnung «Durchsetzungsinitiative» suggeriert, das etwas längst Beschlossenem zum Durchbruch verholfen werden soll. Das ist ein Etikettenschwindel, weil die Durchsetzungsinitiative und der entsprechende Deliktekatalog weit über das hinausgehen, was seinerzeit eine knappe Mehrheit mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beschlossen hatte. Die Initiative setzt die Ausschaffungsinitiative nicht durch, sondern verschärft sie massgeblich.

Gefährliche Aushebelung des Rechtsstaates

Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte, die Menschenrechtskonvention und das Personenfreizügigkeitsabkommen. Indem der Initiativtext sich selber an die Stelle des Gesetzgebers setzt und den Gerichten jeglichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum nimmt, verletzt er das Prinzip der Gewaltenteilung gleich doppelt. Die Annahme der Initiative wäre ein gravierender Systembruch mit unabsehbaren Folgen für die Rechtsordnung, die Rechtssicherheit und für unser politisches System.

Unschweizerische und unnötige Zwängerei

Die Ausschaffungspraxis wurde seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative verschärft und wird im Sommer mit Inkrafttreten der Umsetzungsgesetzgebung sogar noch strenger. Das Parlament kommt damit dem Hauptanliegen der Ausschaffungsinitiative fristgerecht nach. Wem ein Umsetzungsgesetz nicht gefällt, kann dagegen das Referendum ergreifen. Das hat die SVP nicht getan. Statt sich an die bewährten Spielregeln unserer Demokratie zu halten, setzt sie mit ihrer Initiative auf unnötige und unschweizerische Zwängerei.

zwaengerei

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