Ganzes Sitzungsgeld für ganze Sitzung!

In einem Vorstoss im grossen Stadtrat möchte Grossstadtrat Urs Tanner bewirken, dass das ganze Sitzungsgeld für Grossstadträte nur noch für die Teilnahme an der ganzen Sitzung ausbezahlt wird:
Es ist nicht wirklich ein grosses Problem, aber auch kleine müssen angegangen werden. In der Arbeitswelt gilt das Motto, man erhält Geld für Zeit.

Für 8,4 h erhalte ich also dementsprechend meinen wohlverdienten Lohn. Nicht so in der Politik im Grossen Stadtrat; nicht dass man hier üppig reich werden könnte, aber der Artikel 10 der GO ist schon etwas speziell. Er erlaubt nämlich, dass ich theoretisch für eine halbe Stunde Anwesenheit Anspruch auf ein ganzes Sitzungsgeld habe, und das erscheint wohl kaum gerecht.

Adäquater erscheint mir folgende Regelung:

“Anspruch auf das halbe Sitzungsgeld besteht bei Verspätung bzw. vorzeitigem Verlassen der Sitzung um mehr als eine halbe Stunde. “

Antrag:
Der Artikel 10 der Geschäftsordnung sei sinngemäss zu ergänzen:

Anspruch auf das halbe Sitzungsgeld besteht bei Verspätung bzw. vorzeitigem Verlassen der Sitzung um mehr als eine halbe Stunde.

Dies sollte sich auf Rats- und Bürositzungen,Sitzungen der ständigen Kommissionen und der SPK s beziehen.

Verfahrenspostulat von Urs Tanner

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