Mittelstand bleibt steuerfrei

Der Mittelstand ist von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Niemand muss sich Sorgen machen um das Ersparte aus dem Arbeitsverdienst. Das Ersparte ist im Erbfall durch einen hohen Freibetrag geschützt. Auch das Einfamilienhaus kann steuerfrei vererbt werden. Mit der Erbschaftssteuer bleiben die ersten zwei Millionen Franken steuerfrei, bei Ehepaaren sogar die ersten vier Millionen. In der Schweiz besitzen nur etwa 2 Prozent der Steuerpflichtigen mehr als zwei Millionen Franken Vermögen. Letztlich würden nur ganz wenige, knapp ein Prozent aller Steuerpflichtigen und nur sehr moderat, von der Erbschaftssteuer zusätzlich belastet. Profitieren würden alle. Nur grosse und grösste Vermögen werden besteuert werden. Diese Vermögen sind in aller Regel durch steuerfreie Kapitalgewinne erzielt worden.

Zurzeit werden in der Kampagne der Gegnerschaft dauernd Unwahrheiten verbreitet. Tatsache ist, dass Familienbetriebe und KMU durch die Erbschaftssteuer nicht gefährdet werden. Im Gegenteil, sie würden sogar entlastet. Im Initiativtext steht klipp und klar, dass der Weiterbestand dieser Betriebe und deren Arbeitsplätze nicht gefährdet werden dürfen. Für Familienbetriebe werden deshalb vom Parlament eine hohe Freigrenze von mindestens 50 Millionen Franken und ein ermässigter Tarif von 5 Prozent anstelle der 20 Prozent Steuern angesetzt. Damit sind auch grosse Betriebe wie z.B. die Swatch vollständig geschützt. Selbstbewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe bleiben sogar steuerfrei.

Bei Annahme der Initiative wird der AHV-Fonds mit jährlich 4 Milliarden Franken gesichert. Als Folge davon können wir auf höhere Lohnnebenkosten und zusätzliche Mehrwertsteuerprozente für die AHV verzichten. Das entlastet uns alle und vor allem auch die KMU.

Die Erbschaftssteuer ist KMU-freundlich. Eine andere Auslegung wäre gegen den Initiativtext und damit verfassungswidrig. Am 14. Juni 2015 stimme ich Ja zur Erbschaftssteuer-Initiative, damit unsere AHV gestärkt wird und die Arbeitskosten entlastet werden.

15.5.2015; Martina Munz, Nationalrätin

esr-d

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