Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre
Was will die Initiative?
Personen, die mehr als zehn Prozent des Kapitals einer Firma besitzen, müssen ihre Einkünfte aus dieser Beteiligung (zB Dividenden) nur zur Hälfte versteuern. Die Initiative verlangt die Rückkehr zur vollen Besteuerung und damit die Gleichstellung solcher Einkünfte mit Löhnen und Renten. Dieses Ziel erreichen wir durch die Streichung von Artikel 38, Absatz 3a des kantonalen Steuergesetzes.
1. Argument: Gleichbehandlung von Kapitaleinkommen und Löhnen
Löhne und Renten werden zum vollen Satz besteuert, die Dividenden von Grossaktionären nur zum halben. Das ist ein krasser Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit. Sie verlangt die Gleichbehandlung aller Arten von Einkommen und schliesst Privilegien für einzelne Gruppen aus.
Die steuerliche Begünstigung von Dividenden führt dazu, dass sich Firmenbesitzer Gewinnanteile statt Lohn auszahlen und so ihr Einkommen den Beiträgen an die Sozialversicherungen (zB AHV) entziehen. Auch das ist ungerecht gegenüber den Arbeitnehmenden, deren ganzes Einkommen abgabepflichtig ist.
2. Argument: Gleichbehandlung von Gross- und Kleinaktionären
Das Privileg der Besteuerung zum halben Satz gilt nur für Grossaktionäre, also nur für Personen, denen mindestens zehn Prozent des Kapitals einer Firma gehören. Wer „nur“ mit 9.9 Prozent oder weniger beteiligt ist, wird zum vollen Satz besteuert. Auch das ist ein krasser Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit und verletzt die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Das Bundesgericht würde diese Steuerpraxis mit grosser Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig verurteilen. Schaffen wir sie ab bevor wir vom Bundesgericht dazu aufgefordert werden!
3. Argument: Zuerst Privilegien abschaffen, dann Steuern erhöhen.
Die kantonalen Finanzen sind in Schieflage geraten. Mit Sparpaketen versucht die Regierung die Staatsrechnung wieder ins Lot zu bringen – und mit Steuererhöhungen. Bevor aber die Steuern für alle erhöht werden, müssen die ungerechtfertigten Privilegien abgeschafft werden. Der Steuerrabatt für Grossaktionäre ist ein solches Steuerprivileg. Seine Abschaffung bringt dem Kanton Mehreinnahmen in Millionenhöhe.
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