Forumsbeitrag von Werner Bächtold, Kantonsrat – Vor gut zehn Jahren haben 72% der Stimmberechtigten der Fristenregelung zugestimmt. Dieses Ja war auch ein Bekenntnis zur Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die obligatorische Krankenversicherung. Es war auch ein Ausdruck der Solidarität mit jenen Frauen, welche ungewollt schwanger werden und sich einen Abbruch aus finanziellen Gründen nicht leisten können.
Wir Männer, welche in der Regel zu 50% an einer ungewollten Schwangerschaft mitschuldig sind, wollten mit jener Abstimmung zum Ausdruck bringen, dass wir bereit sind, einen mitverursachten Abbruch wenigstens mit zu finanzieren.
Das alles soll zehn Jahre später nicht mehr gelten? Ich rufe alle Männer (und auch alle Frauen) auf, sich weiterhin via Krankenkasse an den vergleichsweise kleinen Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen zu beteiligen und zur Volksinitiative „Abtreibung ist Privatsache“ NEIN zu sagen.
Werner Bächtold, Schaffhausen