Fristenregelung: Beratung und Prävention haben sich bewährt

Leserbrief zur Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ vom 9.2.2014  –

Die Initiative zur Abtreibungsfinanzierung bedeutet einen Rückschritt und würde die Gesundheit vieler Frauen gefährden. Die Fristenlösung hat sich bewährt. Die Abtreibungsrate ist seither gesunken. Die Schweiz hat die tiefste Abtreibungsrate von ganz Europa. Beratung und Prävention greifen. Die Abtreibung ist und bleibt die Notlösung, denn keine Frau entscheidet sich leichtfertig für einen derart schwer wiegenden Eingriff. Ein guter Start ins Leben braucht auch die Gewissheit, willkommen zu sein.

Die Initiativ verstösst gegen die Würde und Grundrechte der Frau. Sie gaukelt Kosteneinsparungen vor und weckt damit falsche Erwartungen. Ein illegaler oder versteckter Abbruch der Schwangerschaft ist oft mit Komplikation verbunden. Die Folgekosten für die Krankenkasse würden wahrscheinlich höher ausfallen als die mit der Initiative erwarteten Einsparungen.

Wird die Abtreibungsfinanzierung aus der Grundversicherung herausgebrochen, ist auch das Solidaritätsprinzip der Krankenversicherung verletzt. Damit würden Tür und Tor geöffnet, selbstverschuldete Gesundheitskosten aus der Grundversicherung zu streichen. Sollen Versicherungsleistungen gekürzt werden, wenn jemand raucht, sich ungesund ernährt, zu viel Stress hat oder zu wenig Sport treibt? Wird demnächst auch die Solidarität gegenüber älteren und behinderten Menschen aufgekündigt, weil sie uns zu teuer sind?

Das heutige System hat sich bewährt. Die betroffenen Frauen werden beraten, der ethische Entscheid eines Schwangerschaftsabbruches aber liegt bei ihnen. Finanzielle Überlegungen dürfen nicht den Ausschlag für oder gegen eine Abtreibung geben. Ich lehne die Initiative aus ethischen Gründen klar ab.

5.1.2014; Martina Munz, Nationalrätin

Christa_125

 

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