Medienmitteilung SP – Am kommenden Montag wird der Kantonsrat über das Wasserwirtschaftsgesetz beraten. Bei der Vorlage geht es vor allem um die Möglichkeit ein neues Kraftwerk am Rheinfall zu bauen und nicht um den Höherstau des Rheins. Eine zusätzliche Wasserkraftnutzung kann aber nur geprüft werden, wenn der Artikel 19 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) gelockert wird. Dieser Artikel wurde durch eine Volksinitiative im Jahr 1969 ins Gesetz geschrieben. Damals gab es noch kein Gesetz zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Art. 19 WWG bot damals die einzige Möglichkeit, um den Rhein vor Umweltsünden zu bewahren. Weite Strecken des Rheins, auch der Rheinfall, sind heute geschützt und gehören zum BLN-Gebiet (Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler). Damit unterstehen Eingriffe in diesem Gebiet strengen Richtlinien.
Das revidierte Wasserwirtschaftsgesetz wird es erlauben, ein Gesuch für ein Rheinfallkraftwerk einzureichen und zu prüfen. Ein solches Projekt muss aber für seine Umsetzung unter anderem auch die hohen Anforderungen bezüglich Umwelt erfüllen und sich optimal in die Landschaft eingliedern.
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat einen Gesetzestext ohne Zähne vorgelegt. Damit war die SP/JUSO-Fraktion nicht einverstanden. In der Kommissionsarbeit ist es uns gelungen, die Volksrechte auszubauen. Neu soll das Volk entscheiden können, ob eine kantonale Konzession erteilt werden darf. Für die Erteilung der Konzession durch den Bund muss der Kantonsrat vorgängig konsultiert werden. Nur ein optimal geplantes und breit akzeptiertes Projekt wird diese Hürde schaffen.
Wir sind für die Energiewende und für den Ausstieg aus der Atomenergie. Um dieses hohe Ziel zu erreichen, braucht es neben der effizienteren Nutzung auch vermehrt nachhaltig produzierte Energie. Jede Form der Energieproduktion hat auch Nachteile. Der Rheinfall als grösster Wasserfall Europas ist ein Stück unserer Identität. Mit der Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes wollen wir eine sorgfältige Prüfung ermöglichen, ob am Rheinfall ein Kraftwerk gebaut werden kann. Das letzte Wort, ob ein solches Werk dann auch realisiert wird, soll aber das Volk haben.
2.9.2013, für die SP/JUSO Fraktion: Martina Munz