Fünf klare Vorschriften für Aktionäre

Leserbrief Abzocker-Initiative – Ich bin für die Abzocker-Initiative, aber nicht weil sie den Aktionären mehr Rechte einräumt, sondern weil sie den Verwaltungsräten einige Abzocker-Praktiken verbietet. Die Initiative enthält nämlich nicht nur einen weichen Teil, der der Generalversammlung das Recht überträgt, jährlich die Gesamtvergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung festzulegen; das schliesst überrissene Zahlungen leider nicht aus. Die Initiative enthält auch einen harten Teil mit ganz klaren Vorschriften, die in Zukunft befolgt werden müssen. Es sind fünf solcher Vorschriften: 1. Es darf keine Abgangs-Millionen mehr geben, wie sie gerade „Novartis“-Boss Daniel Vasella für das zukünftige Nichtstun zugeschanzt werden. 2. Es darf keine Antrittsprämien in Millionenhöhe mehr geben, wie zuletzt der neue UBS-Präsident Axel Weber eine bekam bevor er auch nur einen Tag gearbeitet hatte. 3. Es gibt keine Belohnungsmillionen mehr für den Kauf oder Verkauf von Firmenteilen. 4. Es gibt keine lukrativen Zweit- und Drittarbeitsverträge mehr für Topmanager. 5. Die Stiftungsräte der Pensionskassen müssen ihr Stimmrecht als Aktionäre wahrnehmen und ihren Versicherten mitteilen, wie sie gestimmt haben. Sie dürfen ihr Mitbestimmungsrecht nicht mehr der Depotbank oder dem Verwaltungsrat abtreten. Es sind denn auch genau diese fünf Punkte die im Gegenvorschlag nicht als zwingende Vorschriften enthalten sind, sondern bloss als Möglichkeiten, die die Generalversammlung so regeln kann, aber nicht muss. Es ist dieser Gummi im Gesetz, der den Gegnern der Abzocker-Initiative gefällt, mir aber missfällt. Wer eine klare, wirksame und schnelle Lösung will, muss die initiative annehmen.

Hans-Jürg Fehr, Schaffhausen

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