Lebensarbeitszeitmodell für die AHV

Kernthema Nr8: Wir wollen ein Lebensarbeitszeitmodell für die AHV statt ein höheres Rentenalter
Das Recht auf Rente muss von der beruflichen Laufbahn des Einzelnen und von der
Beschwerlichkeit der verrichteten Arbeit abhängig gemacht werden. Schliesslich wirkt
sich diese auch auf die Lebenserwartung aus. Daher darf künftig das Rentenalter nicht einzig vom Alter abhängen, vielmehr muss auch die geleistete Lebensarbeitszeit berücksichtigt werden. So soll die Pensionierung in der Regel nach 42 AHV-Beitragsjahren erfolgen – frühestens mit 62, spätestens mit 65 Jahren. Eine Erhöhung des Rentenalters im Rahmen der 12. AHV-Revision wird die SP kategorisch ablehnen.

Das Schaffhauser Personalrecht ist in dieser Hinsicht nicht mehr zeitgemäss. Es ist aber richtig, dass diese Problematik in Bern angegangen wird. Unser Einfluss beschränkt sich auf das beim Kanton angestellte Personal.

Unser Personalgesetz muss ebenfalls angepasst werden. Wir benötigen auch dringend ein transparentes und faires Lohnsystem. Wenn wir nichts tun, verlieren wir unsere Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Der Kanton muss wieder zum vorbildlichen Arbeitgeber werden.

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