Kommunale Synergien nutzen statt Gemeinden aushöhlen

SP/AL-Fraktion Grosser Stadtrat – Weil sich die GPK des Kantonsrats verständlicherweise Sorgen um die Kantons- und Gemeindefinanzen macht, lädt sie den Regierungsrat mit einem Postulat ein, dem Kantonsparlament Bericht und Antrag für tiefgreifende strukturelle Änderungen des Kantons mit Wirkung ab 2017 zu unterbreiten. Die Organisationsstrukturen seien den heutigen Bedürfnissen anzupassen, ohne Verlust der Identität des Kantons und ohne die Bedeutung unserer Gemeinden zu verleugnen. Die Vorschläge, welche sie dabei unterbreitet, laufen aber genau auf das Zweite hinaus, auf eine Aushöhlung der Gemeindeebene.
Die GPK ist bei ihrer Analyse über die Gründe der finanziellen Probleme, die zur Zeit den Kanton und teilweise auch die Gemeinden plagen, auf dem Holzweg: Es sind nicht Über- oder Doppelverwaltungen für die derzeitige finanzielle Schieflage von Kanton und Gemeinden verantwortlich, sondern vor allem die massiven Steuerreduktionen der vergangenen Jahre. Der Kanton hat im falschen Vertrauen darauf, dass Axpo-Dividenden, Nationalbankgewinne und Bundessteueranteile auf immer und ewig seinen Haushalt grosszügig alimentieren, über Steuerentlastungen sein Einnahmesubstrat und auch das der Gemeinden erheblich reduziert. Jetzt zeigt sich, dass er sich damit verkalkuliert hat.
Die GPK des Kantonsrats stellt nun aber nicht diese Finanzpolitik in Frage, sondern die Existenz der Gemeindeebene. Dabei schlägt sie unter anderem zwei völlig absurde Modelle zur Prüfung vor: Einerseits sollen alle Gemeinden oder zumindest die grossen vier – Schaffhausen, Neuhausen, Thayngen und Beringen – ihre Verwaltungen an den Kanton abtreten, aber trotzdem noch als autonome Gebietskörperschaften weiterbestehen. Phantomgemeinden, welche für ihre Steuerzahlenden keine Leistungen mehr erbringen können und über keinen politischen Gestaltungsspielraum mehr verfügen, machen aber keinen Sinn mehr. Offensichtlich haben die Volksvertreter in der GPK völlig vergessen, was unser Land so stark gemacht hat und immer noch stark macht: das föderale Subsidiaritätsmodell, das auch in Art. 5a der Bundesverfassung verankert ist. Dieses verlangt, dass bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten ist. Dieses Prinzip hat dafür gesorgt, dass die Gemeinden, welche näher beim Bürger sind und ihre Aufgaben in der Regel effizienter und kostengünstiger als übergeordnete Ebenen erfüllen können, für wichtige Aufgaben bei der Erbringung des Service Public zuständig sind, während der Kanton in diesen Bereichen vorwiegend Aufsichts- und Rechtsmittelfunktionen
übernimmt. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen verlangen immerwieder eine Neubeurteilung bei dieser Aufgabenteilung. Das ist sinnvoll. Aktuellstes Beispiel dafür stellt das Vormundschaftswesen dar, welches nun von den Gemeinden zum Kanton wechselt. Wenn aber einzelne kleine Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung Probleme haben, heisst das noch lange nicht, dass eine kantonale Lösung besser ist und günstiger kommt.
Völlig absurd wird es, wenn vorgeschlagen wird, gerade die Stadt und die grossen Gemeinden auszuhöhlen, die heute noch in der Lage sind, ihre wichtigen Aufgaben zugunsten der Bevölkerung zu erfüllen. Statt den kantonalen Zentralismus zu fordern, wäre es viel sinnvoller, zuerst einmal das Ausschöpfen der Synergien auf kommunaler Ebene zu fördern und zu fordern. Dies kann durch vermehrte Kooperationen bis hin zu Fusionen geschehen. Da liegt noch ein grosses Potenzial brach. Dabei würde es Sinn machen, wenn
die Stadt und die Gemeinde Neuhausen, welche über die beiden einzigen professionellen Verwaltungen auf kommunaler Ebene verfügen, gemeinsam eine wichtige Führungsrolle übernehmen.
SP/AL-Fraktion Grosser Stadtrat

Download Postulat Stadtkanton: Pos2011-12

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