Medienmitteilung der SP-Fraktion im Grossen Stadtrat – Weil sich die GPK des Kantonsrats verständlicherweise Sorgen um die Kantons- und Gemeindefinanzen macht, lädt sie den Regierungsrat mit einem Postulat ein, dem Kantonsparlament Bericht und Antrag für tiefgreifende strukturelle Änderungen des Kantons mit Wirkung ab 2017 zu unterbreiten. Die Organisationsstrukturen seien den heutigen Bedürfnissen anzupassen, ohne Verlust der Identität des Kantons und ohne die Bedeutung unserer Gemeinden zu verleugnen. Die Vorschläge, welche sie dabei unterbreitet, laufen aber genau auf das Zweite hinaus, auf eine Aushöhlung der Gemeindeebene.
Die Analyse der GPK über die Gründe der finanziellen Probleme, die zur Zeit den Kanton und teilweise auch die Gemeinden plagen, erweist sich als einseitig und unvollständig: Es sind nicht Über- oder Doppelverwaltungen für die derzeitige finanzielle Schieflage von Kanton und Gemeinden verantwortlich, sondern vor allem die massiven Steuerreduktionen der vergangenen Jahre. Der Kanton hat im Vertrauen darauf, dass Axpo-Dividenden, Nationalbankgewinne und Bundessteueranteile seinen Haushalt auch zukünftig grosszügig alimentieren, über Steuerentlastungen sein Einnahmesubstrat und auch das der Gemeinden erheblich reduziert. Jetzt zeigt sich, dass er sich damit verkalkuliert hat.
Die GPK des Kantonsrats stellt nun aber nicht diese Finanzpolitik in Frage, sondern die Existenz der Gemeindeebene. Dabei schlägt sie unter anderem zwei völlig absurde Modelle zur Prüfung vor: Einerseits sollen alle Gemeinden oder zumindest die grossen vier – Schaffhausen, Neuhausen, Thayngen und Beringen – ihre Verwaltungen an den Kanton abtreten, aber trotzdem noch als autonome Gebietskörperschaften weiterbestehen. „Phantomgemeinden“, welche für ihre Steuerzahlenden keine Leistungen mehr erbringen können und über keinen politischen Gestaltungsspielraum mehr verfügen, machen aber keinen Sinn mehr. Offensichtlich haben die Volksvertreter in der GPK völlig vergessen, was unser Land so stark gemacht hat und immer noch stark macht: das föderale Subsidiaritätsmodell, das auch in Art. 5a der Bundesverfassung verankert ist. Dieses verlangt, dass bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten ist. Dieses Prinzip hat dafür gesorgt, dass die Gemeinden, welche näher beim Bürger sind und ihre Aufgaben in der Regel effizienter und kostengünstiger als übergeordnete Ebenen erfüllen können, für wichtige Aufgaben bei der Erbringung des Service Public zuständig sind, während der Kanton in diesen Bereichen vorwiegend Aufsichts- und Rechtsmittelfunktionen übernimmt.
Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen verlangen immer wieder eine Neubeurteilung dieser Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Aktuellstes Beispiel dafür stellt das Vormundschaftswesen dar, welches nun von den Kommunen zum Kanton wechseln soll. Wenn aber einzelne kleine Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung Probleme haben, heisst das noch lange nicht, dass kantonale Lösungen zwingend besser sind und günstiger kommen. Völlig abstrus wird es dann, wenn vorgeschlagen wird, die Stadt und die grossen Gemeinden zu eliminieren, die heute noch in der Lage sind, ihre wichtigen Aufgaben zugunsten der Bevölkerung professionell zu erfüllen. Statt den kantonalen Zentralismus zu fordern, der zwangsläufig mit einem klaren Abbau der Volksrechte verbunden wäre, erscheint es sinnvoller, zuerst einmal das Ausschöpfen der Synergien auf kommunaler Ebene zu fördern und zu fordern. Dies kann durch vermehrte Kooperationen bis hin zu Fusionen geschehen. Da gibt es viele möglichen Modelle und es liegt noch ein erhebliches Potenzial brach. Es würde Sinn machen, wenn die Stadt und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall dabei gemeinsam eine wichtige Führungsrolle übernehmen könnten.
SP-Fraktion im Grossen Stadtrat