Leere Dienstwohnungen in den Schulhäusern der Stadt Schaffhausen

An den Präsidenten des Grossen Stadtrates, Herr  Edgar Zehnder

Schaffhausen, 31. März 2011

Postulat

Leere Dienstwohnungen in den Schulhäusern der Stadt Schaffhausen

 

Sehr geehrter Herr Präsident

Die Unterzeichnenden ersuchen Sie höflich, vorliegenden Vorstoss auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates zu setzen.

Der Stadtrat wird beauftragt, zu prüfen und dem Grossen Stadtrat Bericht zu erstatten, wie er die   Verbindlichkeit des Wohnsitzes der Hauswartfamilie in Schulhäusern der Stadt Schaffhausen  in Zukunft regeln will.

Begründung:

Die Unterzeichnenden Postulantinnen und Postulanten stellen mit Besorgnis fest, dass in immer mehr Schulhäusern der Stadt Schaffhausen die Hauswartewohnung nicht mehr vom Hauswart und seiner Familie bewohnt wird. Hauswarte und Hauswartinnen übernehmen im Schulbetrieb eine wichtige Rolle. Sie sorgen nicht nur für die Reinigung und Pflege der Schulanlage, sondern sind auch Ansprechpartner für alle in den Schulbetrieb involvierte Personen und Vereine zu Fragen rund um den Schulbetrieb. In dieser umfassenden Funktion ist das Hauswartpersonal einer Schulanlage oft der „gute Geist“ im Haus, das für „sein Schulhaus“ sorgt. Im Wissen darum, dass die Wohnqualitäten in Schulhäusern nicht immer optimal sind, erachten wir es dennoch als erstrebenswert, dass der Hauswart im Objekt oder unmittelbar daneben seinen Wohnsitz haben soll. Wie oben erwähnt, wird aber wahrgenommen, dass vermehrt sogenannte Dienstwohnungen anders genutzt werden, oder gar leer stehen. In nächster Zeit werden wir mit einem grossen Wechsel  infolge Pensionierung von HauswartInnen konfrontiert sein und es macht den Anschein, dass der Stadtrat hier Optionen prüft, ob tatsächlich eine weitere Pflicht bestehen soll, Hauswarte in den Schulanlagen Wohnraum anzubieten. Im Steigschulhaus, aber auch im Kreuzgutschulhaus und im Gelbhausgarten wohnt aktuell keiner der tätigen Hauswarte mehr in der Schulanlage. Das Schulhaus Hohberg verfügt über keine Dienstwohnung. Littering, Lärmemissionen, Vandalismus und allgemeine Verunreinigung sind immer wieder Thema und lassen Diskussionen aufkommen. So werden in verschiedenen Gemeinden der Einsatz von speziell geschulten Ordnungsdiensten in Folge Abwesenheit der Hauswarte  eingesetzt, während sich in St. Gallen Quartiervereine  dafür einsetzen, dass der Hauswart und die Hauswartin im Schulareal wohnen kann. Die PostulantInnen sind sich bewusst, dass es für die Hauswarte oft schwierig wird, Privatleben und Arbeit unter einen Hut zu bringen- oder eben ganz klar zu trennen.  Diesen Job kann man nicht in einer 42-Stunden-Woche erledigen. Man kann nicht auf die Uhr schauen und sagen, so, jetzt habe ich Feierabend.

Die präventive Wirkung durch die Präsenz der Hauswarte am Objekt bleibt nicht aus. Vereine und die Nachbarschaft haben einen Ansprechpartner,  auch abends. Es kann nicht sein, dass neue Schulräume oder sonst benötigter Raum auf Kosten der Hauswartwohnung entstehen. Wir setzen auf attraktive den heutigen Anforderungen angepassten Dienstwohnungen im Interesse der Schulkinder, den Quartieren, dem Lehrpersonal und einem Schulteam dessen Einheit dem schulischen Konzept in jeder Hinsicht Rechnung trägt.

Mit freundlichen Grüssen

Christa Flückiger

 

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