Leserbrief von Martina Munz. – Das ist Irreführung im grossen Stil. Der BVG-Umwandlungssatz muss keineswegs gesenkt werden und schon gar nicht mit dem Argument der höheren Lebenswartung. Das Parlament hat erst vor wenigen Jahren den Umwandlungssatz gesenkt. Das war in jenem Zeitpunkt gerechtfertigt und die Linke hat sich auch nicht dagegen gewehrt. Aber jetzt ziehen diese Argumente nicht. Die Lebenserwartung — aktuell 85 Jahre – ist nicht steigend, sondern hat sinkende Tendenz. Der heute geltende Umwandlungssatz ist aber sogar auf ein Durchschnittsalter von 86 Jahren ausgerichtet, genügt also vollauf.
Wer sind nun die treibenden Kräfte bei dieser Abstimmung zur Reduktion des Umwandlungssatzes? Es sind vor allem die privaten Versicherer. Sie wollen viel verdienen mit der Bewirtschaftung unserer Altersersparnisse. Ihre Verwaltungskosten betragen denn auch rund 10 Prozent der einbezahlten Beträge oder 700 Franken pro Versicherten und Jahr. Zum Vergleich: bei der AHV sind es nur gerade 25 Franken.
Wer mit unseren obligatorisch gesparten Altersbeiträgen wirtschaftet soll das vernünftig und nachhaltig tun. Die privaten Versicherer aber zahlen mit den Gewinnen aus den Pensionskassengeldern millionenschwere Boni und kassieren fürstliche Verwaltungsratshonorare. Den Aktionären werden Dividenden bis zu 16 Prozent versprochen. Gleichzeitg wollen uns diese Leute davon überzeugen, dass sie unsere Altersguthaben unmöglich zu 4 Prozent verzinsen können. Dazu pumpen sie jetzt auch noch Millionen von Franken in die Abstimmungskampagne zur Reduktion des Umwandlungssatzes.
Die zweite Säule ist eine Sozialversicherung. Sie soll uns einen würdigen Lebensstandard im Alter garantieren. Weder die Arbeitgeber noch wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen Missstände bei der Zweiten Säule akzeptieren wonach sich Abzocker aus privaten Versicherungskreisen an unseren Alterskapitalien bereichern.
Unsere Renten sind mit dem heute geltenden Umwandlungssatz gewährleistet. Am 7. März stimme ich mit Überzeugung Nein zum Mindest-Umwandlungssatz.