IV-Leistungen für betroffene Menschen sichern
JA zur soliden Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eines unserer wichtigsten Sozialwerke. Ihre Leistungen
sichert behinderten Menschen ihre Lebensgrundlage oder ermöglicht ihnen die
berufliche Integration. Das soll auch in Zukunft so sein: Stimmen wir am 27. September
JA zur massvollen Zusatzfinanzierung und sichern damit Leistungen für rund 250’000
Personen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind starke Sozialwerke umso
wichtiger. Zudem stärken wir so die AHV-Renten, weil die Vorlage die Kassen von IV und
AHV trennt.
1. JA zur langfristigen Sicherung der Leistungen an Behinderte
Die Invalidenversicherung ist seit Jahren hoch verschuldet. Momentan fehlen rund 13
Milliarden Franken. Es braucht dringend Massnahmen. Mit der auf sieben Jahre befristeten
Zusatzfinanzierung ab 2011 verhindern wir, dass das Loch jährlich um weitere 1,4 Milliarden
Franken wächst. Dafür ist eine massvolle Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgesehen. Dies
trägt dazu bei, dass diese wichtige Sozialversicherung ihren Auftrag erfüllen kann. Invalidität
kann jede und jeden treffen. Im Gegenzug für Leistungskürzungen bei der letzten IV-Revision
hat man dem Volk versprochen, die IV-Sanierung an die Hand zu nehmen. Nun gilt es,
dieses Versprechen einzulösen.
2. Ein JA zur IV-Zusatzfinanzierung sichert auch unsere AHV-Renten
Die Vorlage bremst nicht nur das weitere Schuldenwachstum der IV. Sie sichert gleichzeitig
auch unsere AHV-Renten. Denn die Vorlage sieht vor, dass die IV und AHV neu in
getrennten Kassen geführt werden. Heute sorgt die rentable AHV dafür, dass die IV-
Leistungen ausgezahlt werden. Mit dem Risiko, dass die defizitäre IV die AHV aushöhlt und
damit mittelfristig unsere Altersrenten gefährdet. Mit einem JA zur IV-Zusatzfinanzierung wird
deren weitere Verschuldung gestoppt und die IV von der AHV entkoppelt.
Darum geht es
Die IV ist seit Jahren hoch verschuldet. Ihr Defizit beträgt heute rund 13 Milliarden Franken.
Und wird täglich um 4 Millionen Franken grösser. Das gefährdet das Sozialwerk IV und die
Leistungen an die rund 250’000 Personen, die auf Unterstützung angewiesen. Mit der
befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer erhält die IV dringend notwendige
Zusatzeinnahmen. Die Erhöhung auf der Einnahmeseite ist sozial tragbar: Die zusätzlichen
Kosten für Güter des täglichen Bedarfs belaufen sich bei einem Haushalt mit einem
Einkommen von 4‘600 Franken auf 6.60 Franken pro Monat. Zur Sanierung ist eine auf
sieben Jahre befristete, stufenweise Erhöhung der Mehrwertsteuer unumgänglich. Der
Normalsatz wird dabei um 0,4 Prozentpunkte von 7,6 auf 8,0 Prozent erhöht. Für die Güter
des täglichen Bedarfs und die Hotellerie gelten kleinere Erhöhungen (0,1 bzw. 0,2 Prozent).
Bei der Lösung über die Mehrwertsteuer handelt es sich um einen Kompromiss, den die SP
zum Wohl der Sicherung von IV- und AHV-Renten mitträgt.