Die SP Kanton Schaffhausen lanciert eine Volksmotion, mit der die Kompetenz über Verkehrsanordnungen innerorts dort verankert werden soll, wo sie hingehört: bei den Gemeinden!
Ob Tempo 30 vor einer Schule gilt oder wo ein Fussgängerstreifen platziert wird – solche Entscheide betreffen den unmittelbaren Lebensraum der Bevölkerung. Die Städte und Gemeinden kennen die Schulwege, die Wohnquartiere und die konkreten Sicherheitsprobleme vor Ort am besten. Trotzdem liegt die abschliessende Entscheidungshoheit über Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen innerhalb des Siedlungsgebiets derzeit beim Kanton.
Mit der «Volksmotion zur Stärkung der Gemeindeautonomie bei Verkehrsanordnungen» (Autonomiemotion) fordert die SP Schaffhausen eine Ergänzung des Strassengesetzes: Neu soll die Standortgemeinde in jedem Fall das letzte Wort bei Verkehrsanordnungen innerhalb des Siedlungsgebiets haben, damit nicht mehr länger der Kanton über die Stadt bestimmt.
KĂĽrzere Wege, mehr Sicherheit
Heute wie morgen müssen Gemeinden für Tempomassnahmen auf Kantonsstrassen zwingend das kantonale Tiefbauamt miteinbeziehen. Leider liegt der abschliessende Entscheid heute beim Kanton. Das führt dazu, dass sinnvolle Massnahmen – gerade bei Sicherheits- und Lärmschutzfragen – oft nur verzögert oder gar nicht umgesetzt werden, weil das kantonale Tiefbauamt den motorisierten Individualverkehr über alles stellt. Dies, obwohl die Bedürfnisse vor Ort klar erkennbar wären.
Die SP Kanton Schaffhausen fordert deshalb, dass der Kanton weiterhin für übergeordnete Interessen, fachliche Standards und die Funktion des kantonalen Strassennetzes zuständig bleibt, die konkrete Verkehrsanordnung im Siedlungsgebiet aber in die Hand der jeweiligen Gemeinde gehört.
Jetzt unterschreiben!
Damit die Motion im Kantonsrat behandelt wird, sind Unterschriften von Stimmberechtigten aus dem ganzen Kanton Schaffhausen nötig. Unterschriftsberechtigt sind Stimmberechtigte aus jeder Gemeinde des Kantons – pro Bogen jedoch nur Personen aus derselben Gemeinde. Die Unterschriftenbögen sollten möglichst bis zum 20. September 2026 an die SP retourniert werden.
